Nordrhein-Westfälisches Landgestüt
Sassenberger Straße 11
48231 Warendorf
- +49 (0) 2581-6369-0
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Das Landgestüt haftet im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt auf Schadensersatz. Gleiches gilt, wenn das Landgestüt einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben sollte. Im Übrigen haftet das Landgestüt im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Im letzteren Fall (b) ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden sich der Hengsthalter nach gesetzlichen Vorschriften zurechnen lassen muss.
Vertragssprache ist Deutsch.
Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts