Die neue Gebührenordnung für



Warm-u. Vollbluthengste im Natursprung



LUGATO, Foto: Georg Frerich

Gebührenordnung für die im Natursprung eingesetzten Warm- und Vollbluthengste:

Sie zahlen zunächst eine Grundgebühr von 50 Euro bei der Bedeckung.

Wenn die Stute trächtig ist, wird zusätzlich die Trächtigkeitsgebühr berechnet, welche bereits das Fohlengeld enthält.

Durch diese Gebührenordnung nehmen wir Ihnen einen Teil des Risikos einer Nichtträchtigkeit ab, da in diesem Fall neben der Grundgebühr keine weiteren Folgekosten (Trächtigkeitsgebühr) auf Sie zukommen.

Bitte entnehmen Sie die Preise der Trächtigkeitsgebühren dem Hengstverteilungsplan oder dem jeweiligen Warm- Vollblutnatursprunghengst aus dem Internet.

Beachten Sie, dass bis zum 15. Oktober des aktuellen Bedeckungsjahres eine Nichtträchtigkeit veterinärmedizinisch belegt werden muss.

Ansonsten muss zu diesem Datum die Trächtigkeitsgebühr entrichtet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Nutzungsordnung und bei Ihrem Deckstellenvorsteher.


Profitieren Sie ebenfalls von unseren Rabattoptionen.

Mengenbonus

- Expansionsbonus

- Rabatt bei Nichtträchtigkeit

- Ermäßigung bei Nutzung von Junghengsten
(ab drei Stuten)