Kein Risiko bei Nutzung von Junghengsten

FN beschließt gemeinsam mit Verbänden die Aussetzung der ZVO-Bestimmungen zum Eintrag in das Hengstbuch I.

Aufgrund des Ausfalls der Hengstleistungsprüfungen und Sporttests infolge der Corona-Epidemie wird die vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I im Jahr 2020 auch ohne die Nachweise der notwendigen Hengstleistungsprüfung oder des Sporttests ermöglicht.

Das NRW Landgestüt bietet in diesem Jahr insgesamt 13 dreijährige Hengste an, die alle bereits für einen Test angemeldet waren. Dies sind: BACCARDI`S BEST, BALOUKATO, BONFIRE HW, DER TERMINATOR RR, DON`T TOUCH, DURANTOS RR, FEDERSPIEL, FÜNF STERNE ROYAL, HIGHLAND WHITE, INDIGO K SPIRIT, KARIM DORÉ, SUNMAKER, VIVA DANCE.
Gleiches gilt für die vier- bzw. fünfjährigen Hengste CREDO GRANDE und SELECTRIC, die damit auch für 2020 in das HB I eingetragen sind.
Der aktuell nicht im Deckeinsatz befindliche Hengst BY YOUR SIDE ist von dieser Regelung ausgenommen. Er wird erst bei erfolgter Eintragung in das HB I wieder in den Zuchteinsatz kommen.

Weitere Informationen unter: https://www.pferd-aktuell.de/