Hinweise zur Abgabe von Frischsamen

Alle Mitarbeitenden im Servicenetz besitzen die Qualifikation als Besamungswarte und können im Auftrag der Besamungsstationen des NRW Landgestüts auf den Servicestationen Übertragungen von Frischsamen ohne zusätzliche Besamungsgebühr vornehmen.

Der Samen wird an Besamungsstationen, Tierärzte, Fachagrarwirte für Besamungswesen, Besamungsbeauftragte oder sog. Eigenbestandsbesamer ausgeliefert. Diese dürfen den Samen im Auftrag der o. g. Besamungsstationen nur für die im Samenverwendungsnachweis aufgeführten Stuten verwenden. Besamungsbeauftragte und sog. Eigenbestandsbesamer sind verpflichtet, einmalig vor der ersten Samenauslieferung der Besamungsstation den Nachweis der bestandenen Prüfung in  schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen. 
Ist die Samenübertragung für die vorgesehene Stute aus irgendeinem Grund nicht möglich, darf der Samen ohne ausdrückliche Zustimmung des Landgestüts nicht an eine andere Stute versamt werden.