EHV-1 - Lockerungen bei der Besamung von Stuten

In Anlehnung an den aktuellen Sonderbeschluss der Deutschen-Reiterlichen-Vereinigung (FN), ist auch das Besamen und Abprobieren von geimpften Stuten in der Besamungsstation Warendorf ab dem 29. März 2021 wieder möglich. Ein entsprechender Impfnachweis über die Immunisierung gegen den Equinen-Herpesvirus (EHV-1) ist bei der Anlieferung vorzulegen.

Das Einstallen von Stuten im NRW Landgestüt ist voraussichtlich ab dem 12. April 2021 wieder möglich. Für das Besamen bzw. Einstallen von Stuten auf den Außendeckstellen kontaktieren Sie bitte im Vorfeld Ihre/n Deckstellenvorsteher*in.