Bescheinigungen über Nichtträchtigkeit

Liebe Züchterinnen und Züchter,

falls Ihre Stute nicht tragend sein sollte, denken Sie bitte an die tierärztliche Bescheinigung! Sie muss bis zum 30.9.2020 schriftlich im Zuchtbüro vorliegen, da sonst eine Berechnung der Trächtigkeitsprämie erfolgt. Die Bescheinigung kann gerne auch per E-Mail übersendet werden an: erich.brebaum@landgestuet.nrw.de.

Das NRW Landgestüt teilt das züchterische Risiko und splittet die Deckgebühren. Nach der Bedeckung ist zunächst das Deckgeld fällig. Erst bei Trächtigkeit der Stute erfolgt die Berechnung der sogenannten Trächtigkeitsprämie. Eine Rechnungsstellung erfolgt nicht, wenn der Stutenbesitzer einen entsprechenden Nachweis vom Tierarzt über die Nichtträchtigkeit bis zum 30.9.20 erbringt.