Eigenbestandsbesamer und staatlich geprüfte Besamungsbeauftragte

Die künstliche Besamung ist aus der heutigen Pferdezucht nicht mehr wegzudenken. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es über 40 zugelassene Besamungsstationen für Pferde.

Das Landgestüt Warendorf, als anerkannte Ausbildungsstätte für Besamungsbeauftragte und Eigenbestandsbesamer, bietet hier die optimalen Voraussetzungen für eine praxisnahe Ausbildung.

Zulassungsvoraussetzung:

Mindestalter 16 Jahre

Lehrinhalte:
  • 1. Rechtliche Voraussetzungen;
  • 2. Anatomie und Physiologie der Geschlechtsorgane weiblicher Tiere;
  • 3. Behandlung und Einführung des Samens;
  • 4. Tierhygiene und Tierschutz;
  • 5. Aufzeichnungen und Meldungen nach § 15 TierZDV
Dauer:

5 Tage

Lehrgangsgebühren:

590,00 € zzgl. eventueller Prüfungsgebühren, sowie etwaiger Übernachtungs- und Verpflegungskosten

Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab.
Zulassungsvoraussetzungen und Lehrinhalte gem. TierZDV vom 13.07.2021

Zulassungsvoraussetzung:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Studiengang, in dem Fragen der Tierhaltung Gegenstand der Prüfung sind, bestanden hat oder
  • eine vergleichbare Ausbildung und mindestens halbjährige landwirtschaftliche Betriebspraxis hat oder
  • mindestens sechsmonatiges Praktikum in einer Besamungsstation oder
  • eine mindestens vierjährige Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Viehhaltung ausgeübt und ein mindestens dreimonatiges Praktikum in einer Besamungsstation abgelegt hat oder
  • eine mindestens vierjährige Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Viehhaltung ausgeübt und einen Kurzlehrgang über Eigenbestandsbesamung für die jeweilige Tierart abgelegt hat.

Lehrinhalte:

  • 1. Tierzucht, Tierhaltung und Fütterung sowie Kenntnisse der zugrundeliegenden Rechtsvorschriften;
  • 2. Anatomie und Physiologie der Geschlechtsorgane sowie Fruchtbarkeitsstörungen;
  • 3. Gewinnung, Behandlung und Einführung des Samens;
  • 4. Tierhygiene, Tierseuchen und Tierschutz sowie einschlägige Rechtsvorschriften;
  • 5. Aufzeichnungen und Meldungen nach den §§ 13, 14 und 15 TierZDV
Dauer: 

21 Tage

Lehrgangsgebühren: 

2.100,00 €  zzgl. eventueller Prüfungsgebühren, sowie etwaiger Übernachtungs- und Verpflegungskosten

Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab.
Zulassungsvoraussetzungen und Lehrinhalte gem. TierZDV vom 13.07.2021