EHV-1 - Sonderregelung zur Eintragung aller drei- und vierjährigen Hengste

Aufgrund der Absage aller Hengstleistungsprüfungen bis zum 11. April durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) in Abstimmung mit den zuständigen Sport- und Zuchtverbänden, sind alle drei- sowie alle vierjährigen, ungeprüften Hengste für dieses Jahr in das Hengstbuch I eingetragen.