In diesem Jahr wird vom 22. bis zum 26. Oktober wieder einen Kurzlehrgang für Eigenbestandsbesamer angeboten. Hier werden die notwendigen Kenntnisse zur Besamung von Stuten im eigenen Bestand vermittelt und durch eine abschließende Prüfung die rechtliche Erlaubnis erteilt. Die Lehrinhalte reichen von Anatomie, Tierhygiene und Tierschutz, über Rechtsgrundlagen, bis hin zur Besamung in der Praxis. Teilnehmer müssen ein Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben. Der Lehrgang wird über fünf Tage gehen. Die Kosten belaufen sich auf 490 Euro zzgl. der Prüfungsgebühren.
Vom 5. November bis zum 12. Dezember wird zudem ein Lehrgang für Besamungsbeauftragte für die Tierart Pferd stattfinden. Inhaltlich werden in der Theorie Bereiche wie Tierzucht, Haltung, Fütterung, Anatomie, Tierhygiene und Gesundheit sowie Rechtsvorschriften behandelt. In der Praxis werden Kenntnisse in die Gewinnung, Behandlung und Einführung von Samen vermittelt.
Zulassungsvoraussetzungen sind neben einem Mindestalter 18 Jahren
- eine abgeschlossene Ausbildung/Studium im Bereich Tierhaltung oder
- vergleichbare Ausbildung und halbjährige landwirtschaftliche Praxis oder
- sechsmonatiges Praktikum in einer Besamungsstation oder
- vierjährige Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Viehhaltungsbetrieb und dreimonatiges Praktikum in einer Besamungsstation.
Der Lehrgang geht über eine Dauer von 21 Tagen. Die Lehrgangsgebühren belaufen sich auf 1.960 Euro zzgl. der Prüfungsgebühr des Landes NRW von 160 Euro.
Für weitere Informationen und Anmeldung steht Erich Brebaum unter Tel.: 02581/ 636917 und per Mail an erich.brebaum@landgestuet.nrw.de zur Verfügung.
Weitere Infos gibt es hier oder bei der Landwirtschaftskammer.