Mit unserer Deckgeldordnung für Natursprunghengste, sowie der für Hengste in der Frischbesamung, nutzen Sie unsere Hengste zu besonderen Konditionen.

So profitieren Sie, wenn Sie unsere Hengste in der Frischbesamung oder im Natursprung nutzen:

    • Zahlen Sie einmalig das Deckgeld
    • Im Falle einer Nichtträchtigkeit bleibt es für Sie bei dem Deckgeld
    • Erst bei Trächtigkeit wird die Trächtigkeitsprämie erhoben

    Diese variiert je nachdem welchen Hengst Sie nutzen.
    Bei der Nutzung unserer Kaltbluthengste in der Frischbesamung und im Natursprung zahlen Sie ein einmaliges Deckgeld von 200 €. Im Falle einer Trächtigkeit gibt es für Sie keine weiteren Kosten.