Ab dem 1. März sind die Stallungen des NRW Landgestüts zu den regulären Öffnungszeiten wieder frei zugängig. Zum Schutz unserer Mitarbeitenden wird um das Tragen von FFP2- Masken in allen geschlossenen Räumen gebeten.
Ab dem 1. März sind die Stallungen des NRW Landgestüts zu den regulären Öffnungszeiten wieder frei zugängig. Zum Schutz unserer Mitarbeitenden wird um das Tragen von FFP2- Masken in allen geschlossenen Räumen gebeten.