Erstattung der Laborkosten bei Nutzung eines WFFS positiven Hengstes

Bei der Nutzung eines Landbeschälers, der positiv auf WFFS (Warmblood fragile foal syndrome) getestet wurde, können die angefallenen Laborkosten für die Untersuchung der zu besamenden Stute auf WFFS gegen Vorlage der Laborrechnung und Meldung des Ergebnisses an den zuständigen Pferdezuchtverband in voller Höhe auf das Deckgeld angerechnet werden.

Wurde Ihre Stute positiv auf WFFS getestet, werden Ihnen die entstandenen Laborkosten auch bei einem Wechsel zu einem anderen Landbeschäler ersetzt. Der WFFS-Test Ihrer Stute muss hierfür allerdings frühestens auf Februar 2019 datiert sein.