Nutzung von Hengsten, die noch nicht dauerhaft in das Hengstbuch eingetragen sind

Sollte auf Grund einer nicht erfolgten Eintragung des Hengstes in das Hengstbuch I das Fohlen ausschließlich eine Geburtsbescheinigung (wegen nicht erfolgreicher Absolvierung HLP des Hengstes) erhalten, wird die gezahlte Trächtigkeitsprämie in voller Höhe im Folgejahr auf das Deckgeld angerechnet.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass viele junge Hengste bis fünfjährig auch nach der Absolvierung des 14-Tage-Tests noch nicht dauerhaft in das Hengstbuch I eingetragen sind. Erst nach erfolgreicher Absolvierung des Sporttest Teil 1 und Teil 2 ist diese Eintragung dauerhaft. Leider ist die Entwicklung aber auch die Gesundheit eines Pferdes nicht immer mit aller Sicherheit absehbar.